Begleitetes fahren ab 17

Viele angehende Autofahrer können gar nicht schnell genug hinter das Lenkrad kommen und sehen der ersten eigenen Fahrt bereits freudig entgegen. Hierzulande darf man ein Kraftfahrzeug im Regelfall erst ab 18 Jahren führen – wer einige Regeln beachtet, kann allerdings auch den Führerschein mit 17 (auch BF17-Führerschein genannt) erwerben. Dazu ist lediglich mindestens eine Begleitperson nötig.

Wer kann Begleitperson
für den BF17 werden?

Um sich als Begleitperson für den Führerschein mit 17 eintragen lassen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister)
  • mindestens 5 Jahre durchgängig im Besitz des Führerscheins der Klasse B

Was bedeutet
“begleitetes Fahren”?

Begleitetes Fahren bedeutet, dass du bis zu deinem 18. Geburtstag nur in Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren darfst.
Diese Begleitperson muss namentlich in deiner Prüfbescheinigung eingetragen und mindestens 30 Jahre alt sein. Außerdem darf die Person maximal einen Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) haben und muss seit mindest 5 Jahren ununterbrochen einen Führerschein der Klasse B besitzen.

Für wen ist begleitetes
fahren sinnvoll?

Grundsätzlich kommt begleitetes Fahren für jeden infrage, der im Alter von 17 Jahren gerne schon Auto fahren möchte. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Erziehungsberechtigten der Führerscheinausbildung zustimmen müssen. Auch sollte vor Beginn der Ausbildung geklärt werden, ob Begleitpersonen zur Verfügung stehen, mit denen der Fahranfänger nach bestandener Prüfung regelmäßig fahren kann. Wer keine solchen Begleitpersonen findet, sollte überlegen, den Führerschein erst später zu machen. 

Für die meisten ist es jedoch möglich, passende Begleitpersonen zu finden. Dann ist der Führerschein mit 17 häufig sehr sinnvoll, da viele in dem Alter z. B. noch zur Schule gehen und dadurch mehr Zeit haben.

 
Ein weiterer Vorteil des Führerscheins mit 17 ist, dass Autoversicherungen bei begleitetem Fahren häufig Ermäßigungen geben.

BEGLEITETES FAHREN

Rechtliche Grundlagen

Seit dem Jahr 2011 ist begleitetes Fahren Teil des sogenannten Dauerrechts. Die dafür infrage kommenden Führerscheinklassen sind B und BE. Also Fahrzeuge und Kombinationen (Pkw + Anhänger) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t im Falle der B-Klasse bzw. Fahrzeugkombinationen bis 7 t im Falle der Führerscheinklasse BE. Der Führerschein mit 17 ist also keine abgespeckte Version des normalen Führerscheins – es ist ein regulärer Führerschein für Personenkraftwagen mit einigen zusätzlichen Auflagen:

  • Wer einen Führerschein mit 17 hat, darf nur in Begleitung der in die Prüfbescheinigung eingetragenen Personen Auto fahren.
  • Begleitetes Fahren gilt nur in Deutschland und in Österreich.
  • Im restlichen Ausland ist der Führerschein mit 17 nicht gültig. Wer dort trotzdem fährt, macht sich strafbar.

Damit das Fahren mit Begleitperson seinem ursprünglichen Zweck treu bleibt, darf der Begleiter zudem nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter Drogeneinfluss stehen. Der 17-jährige Fahrer selbst darf sich natürlich nur mit 0,0 Promille hinters Steuer setzen!

Wer den Führerschein mit 17 nutzen möchte, muss neben seiner Prüfungsbescheinigung immer einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. den Personalausweis) mit sich führen. Auch die Begleitperson muss sich jederzeit ausweisen können und ihren Führerschein bei sich haben. Eine Sondergenehmigung, um alleine zu fahren, wird lediglich im absoluten Notfall ausgestellt – wer z. B. jederzeit mobil bleiben muss, um seinen Ausbildungsplatz zu erreichen, darf unter Umständen auch mit seinem Führerschein ab 17 alleine fahren. Vorher muss allerdings in jedem Fall eine Genehmigung eingeholt werden.

Für wen ist begleitetes
fahren sinnvoll?

Auch wenn du beim begleiteten Fahren erst ab 17 Jahren Auto fahren darfst, kannst du die Ausbildung zum Führerschein mit 16 Jahren schon starten. Genau genommen musst du 16,5 Jahre alt sein, damit du dich in der Fahrschule anmelden kannst. 

Wenn du schon mit 16 Jahren den Führerschein anfangen kannst, hast du gute Chancen pünktlich zu deinem 17. Geburtstag die Fahrerlaubnis in den Händen zu halten. Dadurch hast du besonders viel Zeit, im begleiteten Fahren zu üben, was sich meist positiv auf die Verkehrssicherheit auswirkt. 

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