Mindestalter: 18 Jahre
BF17: 17 Jahre
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Fahrersitz Anhänger mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder einem schwereren Anhänger sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht 3.500kg übersteigt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
12x Grundstoff (90 Min)
bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse
6x Grundstoff (90 Min)
2x Zusatzwissen (90 Min)
Die Theorieprüfung darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
gesetzliche Pflichtstunden 12 x 45 Min.
(5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nacht/Dunkelfahrt)
Die Praxisprüfung darf 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Theorieprüfung und Praxisprüfung
eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter 24 Jahre
Die Theorieprüfung darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die Praxisprüfung darf 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Alle Krafträder über 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge (zB Trike über 15 kW)
12 x Grundstoff (90 Min)
bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse
6 x Grundstoff (90 Min) 4 x Zusatzwissen (90 Min)
Theorie entfällt bei der Stufenreglung*
gesetzliche Pflichtstunden 12 x 45 Min.
(5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nacht/Dunkelfahrt)
bei Vorbesitz Klasse A2, wenn du vor Ablauf von wenigstens 2 Jahren erweitern willst:
(3x Überland, 2x Autobahn, 1x Nacht/Dunkelfahrt)
bei der Stufenreglung nimmst du normale Fahrstunden. Der Fahrlehrer gibt dir Bescheid wenn
du in die Praxisprüfung gehen kannst. Du brauchst keine Sonderfahrten
Die normalen Fahrstunden sind abhängig von deinen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt.
Theorieprüfung und Praxisprüfung
Theorieprüfung entfällt wenn du bereits die Klasse A2 besitzt.
Eingeschlossene Klasse: AM,A1, A2
Mindestalter 16 Jahre
Die Theorieprüfung darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
Die Praxisprüfung darf 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Hubraum maximal 125ccm nicht mehr als 11 kW Leistung/Leergewicht Verhältnis 0,1 kW dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
12 x Grundstoff (90 Min)
bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse
6 x Grundstoff (90 Min)
4 x Zusatzwissen (90 Min)
gesetzliche Pflichtstunden 12 x 45 Min. (5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nacht/Dunkelfahrt) Die normalen Fahrstunden sind abhängig von deinen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt.
Theorieprüfung und Praxisprüfung
Eingeschlossene Klasse: AM
Mindestalter 18 Jahre
Die Theorieprüfung darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die Praxisprüfung darf 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht- Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW Motorleistung abgeleitet sind.
12 x Grundstoff (90 Min)
bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse
6 x Grundstoff (90 Min)
4 x Zusatzwissen (90 Min)
Theorie entfällt bei der Stufenreglung*
gesetzliche Pflichtstunden 12 x 45 Min.
(5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nacht/Dunkelfahrt)
bei Vorbesitz Klasse A1, wenn du vor Ablauf von wenigstens 2 Jahren erweitern willst
(3x Überland, 2x Autobahn, 1x Nacht/Dunkelfahrt)
bei der Stufenreglung nimmst du normale Fahrstunden. Der Fahrlehrer gibt dir Bescheid wenn
Du in die Praxisprüfung gehen kannst. Du brauchst keine Sonderfahrten (Pflichtstunden).
Die normalen Fahrstunden sind abhängig von deinen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt.
Theorieprüfung und Praxisprüfung
Theorieprüfung entfällt wenn du bereits die Klasse A1 besitzt.
Probe- Theorieunterricht möglich
Vorbereitung auf theoretische Prüfung per Internet, Smartphone und App und vor Ort.
Entspannte Atmosphäre
2x Theorie in der Woche
Innovativer Theorieunterricht
Hochmoderner Unterricht
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