Wir sind wieder für euch verfügbar. Bitte beachtet die aktuellen Öffnungszeiten.
Für den Besuch im Büro ist kein Negativ-Nachweiß erforderlich. Für Fahrstunden, Prüfungen und den Theorieunterricht jedoch schon.
Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nicht älter als 48h
Bestätigung des COVID-19 Befunds durch ein Labor. Negativ PCR-Test nach Erkrankung. (jedoch nicht älter als 6 Monate)
mRNA (Moderna, BioNTech): Nach der Zweiten Impfung ab Tag 15.
AstraZeneca: Nach der zweiten Impfung ab Tag 15
Janssen; Johnson & Johnson: Nach der ersten Impfung ab Tag 15
Der Besuch der Fahrschule ist nur nach vorheriger Terminbuchung über unserer Online-Terminsystem gestattet.
In der Fahrschule, sowie bei Theorie- und Praxisunterricht besteht eine generelle Maskenpflicht zum tragen einer FFP2 Maske (OHNE Ventil). Ohne Ausnahme.
Hier möchten wir dir kurz zeigen, was erlaubt ist und was nicht:
Mo – Do: 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Fr: 11:00 Uhr – 15:0 Uhr
Hier möchten wir dir kurz zeigen, was erlaubt ist und was nicht:
Mo – Do: 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Fr: 11:00 Uhr – 15:0 Uhr
Liebe Fahrschüler*innen, heute ist die neue Verordnung bekannt gegeben worden. Somit müssen wir euch leider mitteilen, dass für uns das Jahr 2020 ab heute endet. – Der Betrieb von Fahrschulen ist untersagt.
Die Verordnung gilt vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021. Wir rechnen also wieder mit dem Regelbetrieb ab dem 11.01.2021.
Zur aktuellen Prüfungssituationen liegen uns zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Informationen vor.
Bei uns stehen und standen unsere Fahrschüler an erster Stelle, und wir tun das, was wir tun, da wir glauben, dass wir somit einen wichtigen Teil zur Eindämmung der Pandemie beitragen können.Wir bedanken uns für euer Verständnis und den Zusammenhalt in diesem schwierigen, letzten Jahr. Wir wünschen euch dennoch frohe Festtage und einen guten Rutsch in ein hoffentlich schöneres neues Jahr 2021.
Die Regierung hat soeben den „Lockdown“ für Deutschland beschlossen. Was das für uns als Fahrschule bedeutet wissen wir noch nicht da wir weder Einzelhandel noch Schule im klassischem Sinne sind. Wir warten nun auf die Beschlüsse und Meldungen der Behörden wie es weitergeht. Wir bitten euch um Geduld und Rücksicht. Bitte speichert diese Seite und schaut ob ihr hier bereits Antworten auf eure Fragen findet.
Wir verarbeiten und arbeiten aktuell an vielen Informationen im Hintergrund und können deswegen nicht sofort jedem Einzelnen antworten, deshalb die eindringliche Bitte nutzt unsere Webseite und die Informationen die wir euch über Facebook Instagram und Co. zur Verfügung zu stellen.
Bitte nutzt Facebook, Instagram oder WhatsApp um mit uns in kontakt zu bleiben. Telefonisch sind wir aktuell nur nach abspräche erreichbar.
Diese Webseite wird fortlaufend aktualisiert und mit neuen Informationen versorgt bitte schaut für Updates regelmäßig vorbei.
Ja, Das Büro ist Regulär geöffnet.
Ja, der Besuch der Fahrschule ist nur mit zuvor gebuchtem Termin möglich.
Ja. Auch während des Lockdown sind wir für euch da. Bitte nutzt die Textform zur Kommunikation. Wir werden möglicherweise nicht jeden Tag telefonisch im Büro erreichbar sein.
Außerdem hilft uns die Textform beim strukturierten und abarbeiten eurer Fragen, die wir dann nötigenfalls in die FAQs mit einfließen lassen können. Bitte nutzt dazu Wege wie Email, WhatsApp, Facebook oder Instagram.
Du musst im Theorieunterricht und in den Fahrstunden deine eigene FFP2-Maske OHNE Ventil mitbringen und tragen. Diese muss während des gesamten Unterrichts (Theorie und Praxis) getragen werden. Faceshields, Schals oder Tücher sind NICHT erlaubt.
Wer Krankheitssymptome hat, sagt bitte frühzeitig seine Fahrstunden, und/oder Theoriestunden sowie Bürotermine ab.
Natürlich wird auch dein Fahrlehrer während der Theorie- und Fahrstunden eine Maske tragen. Das Fahrschulauto, der Schulungsraum und das Büro werden regelmäßig gelüftet und nach Vorschrift gründlich gereinigt und desinfiziert.
Allerdings wird für die Fahrstunden ein Negativ-Test, der Nachweiß des VOLLSTÄNDIGEN Impfschutz oder der Nachweiß genesen zu sein benötigt.
Nein. Theorieunterricht und Fahrstunden haben eine Gültigkeit von 2 Jahren.
Eigentlich genauso wie vor dem Lockdown. Einziger Unterschied:
Das Lernen in der Fahrschule wird für die Dauer des Lookdowns ausgesetzt.
Ja. Allerdings wird für den Theorieunterricht ein Negativ-Test, der Nachweiß des VOLLSTÄNDIGEN Impfschutz oder der Nachweiß genesen zu sein benötigt.
Paragraph 7 Abs.3 CoronaSchVO der Betrieb von Fahrschulen untersagt!
Das bedeutet nach jetzigem Stand:
a) alle Fahrerlaubnisausbildungen, gefördert durch Maßnahmen der Arbeitsämter, Jobcenter, Bildungsgutscheine etc.
b) alle systemrelevanten Berufe
c) Berufsbezogene Ausbildungen gelten auch für Bewerber z.B der FE B/BE, die ihre Fahrerlaubnis für ihre auf ihren Beruf bezogene Mobilität benötigen etc. Diese berufsbezogene Ausbildung muss gegebenenfalls der zuständigen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt / Gesundheitsamt) begründet werden.
Anmerkung:
Es reicht als pauschale Begründung keineswegs, dass Schüler/innen irgendwann mal beruflich auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sein wird. Es muss ein konkreter Bezug vorliegen der ggf der zuständigen Ordnungsbehörde begründet werden muss.
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