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Fahrschule Bison

Mit dieser Sonderseite möchten wir Stellung zur aktuellen Situation beziehen.
Die Fallzahlen in Deutschland und Oberhausen sind besorgnisergegend hoch. Wir haben dieses Jahr viel dazu erarbeitet und umgesetzt, dass ihr und wir gut durch diese schwierige Zeit kommen.
Wir haben ein digitales Terminsystem eingeführt, die Hygienestandards umgesetzt und stehts nach besten Wissen und Gewissen gehandelt.

Wir möchten euch weiterhin bitten, nehmt die Maßnahmen ernst und haltet euch an die Regeln. Es geht um euch, die Gesundheit eurer Familie und Freunde und nicht zu Letzt um uns.

Du hast Fragen zu den Sicherheitsmaßnahmen oder den Öffnungszeiten bei uns?
Wir halten euch auf den aktuellen Stand.

Mund-Nasen-Bedeckung im Büro und im Auto

Social-Distancing einhalten

Begrenzte Anzahl beim Theorieunterricht

Kontinuierliches gründliches Reinigen

Desinfizieren von Flächen und Händen

Wann könnt ihr uns erreichen

Gültig ab 09.06.2021

Öffnungszeiten

Wir sind wieder für euch da.

Mo. - Do. 11:00 - 13:00 Uhr
Mo. - Do. 15:00 - 19:00 Uhr
Freitag 11:00 - 15:00 Uhr
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

Der Besuch bei uns im Büro setzt weiterhin einen Termin voraus

NEUSTE MELDUNG
NEUSTE MELDUNG

+++UPDATE+++

Wir sind wieder für euch verfügbar. Bitte beachtet die aktuellen Öffnungszeiten

Für den Besuch im Büro ist kein Negativ-Nachweiß erforderlich. Für Fahrstunden, Prüfungen und den Theorieunterricht jedoch schon. 

Als Nachweis gelten folgende Dokumente:
Negativ-Test: 

Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nicht älter als 48h

Genesen:

Bestätigung des COVID-19 Befunds durch ein Labor. Negativ PCR-Test nach Erkrankung. (jedoch nicht älter als 6 Monate)

Geimpft – VOLLSTÄNDIGER Impfschutz! 

mRNA (Moderna, BioNTech): Nach der Zweiten Impfung ab Tag 15.

AstraZeneca: Nach der zweiten Impfung ab Tag 15

Janssen; Johnson & Johnson: Nach der ersten Impfung ab Tag 15

Der Besuch der Fahrschule ist nur nach vorheriger Terminbuchung über unserer Online-Terminsystem gestattet.

In der Fahrschule, sowie bei Theorie- und Praxisunterricht besteht eine generelle Maskenpflicht zum tragen einer FFP2 Maske (OHNE Ventil)Ohne Ausnahme.

Mittwoch: 09.06.2021 - 13:00 Uhr

Wir dürfen eingeschränkt den Betrieb wieder aufnehmen.

Hier möchten wir dir kurz zeigen, was erlaubt ist und was nicht:

  • Theorieunterricht darf noch nicht stattfinden!
  • Fahrstunden dürfen unter den bekannten Hygienemaßnahmen stattfinden, jedoch erstmal nur mit Fahrschüler, die bereits die Hälfte der Sonderfahrten absolviert haben.
  • Das Büro öffne ich eingeschränkt zu folgenden Zeiten:

Mo – Do: 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Fr: 11:00 Uhr – 15:0 Uhr 

  • Das Lernen in der Fahrschule findet nicht statt.

Mittwoch: 13.01.2021 - 18:19 Uhr

Wir dürfen eingeschränkt den Betrieb wieder aufnehmen.

Hier möchten wir dir kurz zeigen, was erlaubt ist und was nicht:

  • Theorieunterricht darf noch nicht stattfinden!
  • Fahrstunden dürfen unter den bekannten Hygienemaßnahmen stattfinden, jedoch erstmal nur mit Fahrschüler, die bereits die Hälfte der Sonderfahrten absolviert haben.
  • Das Büro öffne ich eingeschränkt zu folgenden Zeiten:

Mo – Do: 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Fr: 11:00 Uhr – 15:0 Uhr 

  • Das Lernen in der Fahrschule findet nicht statt.

Mittwoch: 13.01.2021 - 18:19 Uhr

Auswirkungen der CoronaSchVO

Liebe Fahrschüler*innen, heute ist die neue Verordnung bekannt gegeben worden. Somit müssen wir euch leider mitteilen, dass für uns das Jahr 2020 ab heute endet. – Der Betrieb von Fahrschulen ist untersagt.

Die Verordnung gilt vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021. Wir rechnen also wieder mit dem Regelbetrieb ab dem 11.01.2021. 

Zur aktuellen Prüfungssituationen liegen uns zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Informationen vor.

Bei uns stehen und standen unsere Fahrschüler an erster Stelle, und wir tun das, was wir tun, da wir glauben, dass wir somit einen wichtigen Teil zur Eindämmung der Pandemie beitragen können.Wir bedanken uns für euer Verständnis und den Zusammenhalt in diesem schwierigen, letzten Jahr. Wir wünschen euch dennoch frohe Festtage und einen guten Rutsch in ein hoffentlich schöneres neues Jahr 2021.

Dienstag: 15.12.2020 - 14:30 Uhr

Was bedeuten die heutigen Beschlüsse?

Die Regierung hat soeben den „Lockdown“ für Deutschland beschlossen. Was das für uns als Fahrschule bedeutet wissen wir noch nicht da wir weder Einzelhandel noch Schule im klassischem Sinne sind. Wir warten nun auf die Beschlüsse und Meldungen der Behörden wie es weitergeht. Wir bitten euch um Geduld und Rücksicht. Bitte speichert diese Seite und schaut ob ihr hier bereits Antworten auf eure Fragen findet. 

Wir verarbeiten und arbeiten aktuell an vielen Informationen im Hintergrund und können deswegen nicht sofort jedem Einzelnen antworten, deshalb die eindringliche Bitte nutzt unsere Webseite und die Informationen die wir euch über Facebook Instagram und Co. zur Verfügung zu stellen.

Sonntag: 13.12.2020 - 12:30 Uhr​

Social Media

Bitte nutzt Facebook, Instagram oder WhatsApp um mit uns in kontakt zu bleiben. Telefonisch sind wir aktuell nur nach abspräche erreichbar.

Sonntag: 13.12.2020 - 13:00 Uhr

Liebe Fahrschüler

Diese Webseite wird fortlaufend aktualisiert und mit neuen Informationen versorgt bitte schaut für Updates regelmäßig vorbei.

Samstag: 12.12.2020 - 12:30 Uhr

FAQ

Ist das Büro geöffnet?

Ja, Das Büro ist Regulär geöffnet.

Brauche ich einen Termin um in die Fahrschule zu kommen?

Ja, der Besuch der Fahrschule ist nur mit zuvor gebuchtem Termin möglich. 

Kann ich euch während des Lockdowns erreichen?

Ja. Auch während des Lockdown sind wir für euch da. Bitte nutzt die Textform zur Kommunikation. Wir werden möglicherweise nicht jeden Tag telefonisch im Büro erreichbar sein.

Außerdem hilft uns die Textform beim strukturierten und abarbeiten eurer Fragen, die wir dann nötigenfalls in die FAQs mit einfließen lassen können. Bitte nutzt dazu Wege wie Email, WhatsApp, Facebook oder Instagram.

Muss ich eine Maske tragen?

Du musst im Theorieunterricht und in den Fahrstunden deine eigene FFP2-Maske OHNE Ventil mitbringen und tragen. Diese muss während des  gesamten Unterrichts (Theorie und Praxis) getragen werden. Faceshields, Schals oder Tücher sind NICHT erlaubt.

Wer Krankheitssymptome hat, sagt bitte frühzeitig seine Fahrstunden, und/oder Theoriestunden sowie Bürotermine ab. 

Natürlich wird auch dein Fahrlehrer während der Theorie- und Fahrstunden eine Maske tragen. Das Fahrschulauto, der Schulungsraum und das Büro werden regelmäßig gelüftet  und nach Vorschrift gründlich gereinigt und desinfiziert.

Allerdings wird für die Fahrstunden ein Negativ-Test, der Nachweiß des VOLLSTÄNDIGEN Impfschutz oder der Nachweiß genesen zu sein benötigt.

Verfällt mein Theorieunterricht oder meine Fahrstunden?

Nein. Theorieunterricht und Fahrstunden haben eine Gültigkeit von 2 Jahren.

 

Wie lerne ich jetzt für die Theorie?

Eigentlich genauso wie vor dem Lockdown. Einziger Unterschied:

Das Lernen in der Fahrschule wird für die Dauer des Lookdowns ausgesetzt. 

Findet Theorieunterricht statt?

Ja. Allerdings wird für den Theorieunterricht ein Negativ-Test, der Nachweiß des VOLLSTÄNDIGEN Impfschutz oder der Nachweiß genesen zu sein benötigt.

Ausnahmeregelung für Berufsbezogenen Ausbildungen

Paragraph 7 Abs.3 CoronaSchVO der Betrieb von Fahrschulen untersagt!

 

  • (3) Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und an- sonsten untersagt. Das Erfordernis des Mindestabstands gilt bei den zulässigen Angeboten nicht für den praktischen Unterricht von Fahrschulen, wobei sich im Fahrzeug nur Fahrschü- lerinnen und Fahrschüler, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, Fahrlehreranwärterinnen und -an- wärter sowie Prüfungspersonen aufhalten dürfen.

 

Das bedeutet nach jetzigem Stand:

a) alle Fahrerlaubnisausbildungen, gefördert durch Maßnahmen der Arbeitsämter, Jobcenter, Bildungsgutscheine etc. 

b) alle systemrelevanten Berufe 

c) Berufsbezogene Ausbildungen gelten auch für Bewerber z.B der FE B/BE, die ihre Fahrerlaubnis für ihre auf ihren Beruf bezogene Mobilität benötigen etc. Diese berufsbezogene Ausbildung muss gegebenenfalls der zuständigen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt / Gesundheitsamt) begründet werden.

 

Anmerkung:
Es reicht als pauschale Begründung keineswegs, dass Schüler/innen irgendwann mal beruflich auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sein wird. Es muss ein konkreter Bezug vorliegen der ggf der zuständigen Ordnungsbehörde begründet werden muss.

Kontakt Optionen

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